shift bietet Chancen zur Veränderung: Schalt um auf Stark
Die sogenannten „Hilfen zur Erziehung“ gehören zu unseren Kernkompetenzen und sind bis heute unsere besondere Leidenschaft.
Hierbei handelt es sich um Leistungen für einzelne Familien, wenn eine „dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist“. Dies bedeutet konkret das Recht auf pädagogische Unterstützung für junge Menschen und ihre Familie, wenn sie sich in schwierigen Lebenslagen und -phasen befinden.
Das SGB VIII gibt vor, dass die Hilfe „sinnvoll“ und geeignet“ sein soll. Diese Hilfen basieren auf Freiwilligkeit und setzen einen Wunsch nach Veränderung voraus. Hierfür bieten wir beispielsweise an:
- Ambulante flexible Familienhilfe (analog zur „Sozialpädagogischen Familienhilfe“ nach § 31)
- Hilfe in akuten Krisensituationen bzw. „Clearing“ (§§ 27, 31, 35) im Leistungsbereich, aber auch als Maßnahme bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung oder bei Familien, die – zunächst – nur sehr bedingt kooperationsbereit sind
- Aufsuchende Familienberatung/-therapie (§§ 27, 28, 31)
- Systemisches Coaching nach Haim Omer für Eltern von Kindern oder Jugendlichen mit aggressivem, destruktivem oder suizidalem Verhalten, auch wenn diese die Zusammenarbeit mit den Beratern (zunächst) verweigern (§§ 27, 28)
- „Elternkurse“, in denen mehrere Eltern mit ähnlichen Problemlagen in der Gruppe beraten werden (§§ 27, 28, 31)
- Beratung von Eltern, deren Kinder stationär untergebracht sind
(§§ 27, 28, 31) - Einzelhilfen und ambulante Betreuung von älteren Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft (§§ 27, 30, 35) bzw. für junge Volljährige (i. V. m. § 41)
- Ambulante Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die psychisch krank, psychisch behindert oder von Behinderung bedroht sind (sogenannte Eingliederungshilfe nach § 35a, ggf. in Verbindung mit § 41 („Hilfe für junge Volljährige“))
- Soziale Gruppenarbeit für ältere Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Schwerpunkten, z. B. Erlebnispädagogik, Selbstsicherheitstraining (§§ 27, 29)

Hilfen zur Erziehung

Shifthaus

Trainingswohnen für Jugendliche ab 16 Jahren

Elterncoaching in der Gruppe

Erlebnispädagogik
